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Bildungspaket – Bildung und Teilhabe / Hartz IV

Am 29. März 2011 ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket veröffentlicht worden. Aufgrund der Einführung des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 ist das Bildung- und Teilhabepaket in vielen Bereichen überarbeitet worden.

Es ist festgelegt, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Arbeitslosengeld II beziehen, auf Antrag sogenannte „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ erhalten können.

Dazu zählt die Übernahme der Kosten u. a. für unsere Nachhilfe (Lernförderung).

Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter der Region Hannover in Wunstorf, In den Ellern 9, 31515 Wunstorf, Telefon 05031 93 30-0 zuständig. Für alle anderen Leistungsberechtigten liegt die Zuständigkeit beim Amt der Stadt Wunstorf (Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen).

Folgende Schritte sind notwendig!

1. Antragsformular für Bildung und Teilhabe (Lernförderung) bei den Leistungsstellen besorgen oder hier downloaden und gerne mit unserer Hilfe ausfüllen.

2. Bestätigung der Schule einholen.

3. Antrag stellen

4. Warten!

5. Wird Ihrem Antrag stattgegeben kommen Sie mit dem Bewilligungsbescheid wieder zu uns. Wir planen dann gemeinsam den Unterricht!

Bei Fragen:

Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter: 030 221 911 009.

Hier klicken um genauere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu erhalten.

PS: Das Bildung- und Teilhabepaket erlaubt nun auch die Online-Nachhilfe! Also nur Mut!